1. März 2025: Jetzt Versicherungskennzeichen wechseln

Ab dem 1. März 2025 dürfen Mofas, Roller, E-Scooter und Co. nur noch mit dem neuen grünen Versicherungskennzeichen auf die Straße. Achtung: Wer den Wechsel versäumt, verliert den Haftpflichtschutz und riskiert ein Bußgeld.
Das Kennzeichen bzw. die Klebeplakette gilt jeweils ein Jahr. Die Farben wechseln im Rhythmus grün, schwarz und blau auf reflektierendem weißen Hintergrund. Das blaue Kennzeichen für 2024 verliert mit Ablauf des 29. Februar 2025 seine Gültigkeit. Jedes Kennzeichen trägt das jeweilige Gültigkeitsjahr, um Verwechslungen und Fälschungen zu vermeiden. Die mit dem Kennzeichen erworbene Haftpflichtversicherung schützt beispielsweise, wenn man mit seinem Fahrzeug einen Unfall verursacht oder Fußgänger verletzt. Schon kleine Unachtsamkeiten im Straßenverkehr können hohe Kosten verursachen. Empfehlenswert ist eine Haftpflichtdeckung von 100 Mio. Euro je Schadensfall und bis 15 Mio. Euro je geschädigter Person. Wichtig: Wer unversichert unterwegs ist, macht sich strafbar und riskiert eine Geldbuße sowie eine Anzeige wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz.
Das neue Kennzeichen für 2025 muss fest und gut sichtbar an der Rückseite des Fahrzeugs angebracht werden – das gilt auch für die E-Scooter-Plakette. Mit einem Jahresbeitrag von unter 100 Euro pro Jahr ist der Haftpflichtschutz für zulassungsfreie Fahrzeuge vergleichsweise günstig. Wer erst nach dem 1. März einsteigt, zahlt weniger, da sich der Beitrag anteilig reduziert. Zusätzlich zur Haftpflichtversicherung kann eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden. Diese schützt vor Risiken wie Diebstahl, Brand oder Unwetterschäden.
(Quelle: Promakler Media (FT) / Kategorie: Versicherung / Bild: dmncwndrlch@pixabay)