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Vandalismusschäden am Auto – wann springt der Versicherer ein?
30.12.2024 14:55

Vandalismusschäden am Auto – wann springt der Versicherer ein?

Kratzer im Lack, Dellen im Blech, abgetretene Spiegel – Vandalismusschäden am Auto sind ärgerlich und teuer. Die Verursacher können meistens nicht ermittelt werden bzw. bleiben oft unbekannt. Wann springt in solchen Fällen die Kfz-Versicherung ein?

Falls der Täter von der Polizei nicht ermittelt werden kann oder nicht in der Lage ist, für den Schaden aufzukommen, springt die Kfz-Versicherung des Geschädigten ein – sofern entsprechender Kaskoschutz besteht. Ob Vollkasko oder Teilkasko im Ernstfall zahlen, hängt von der Art des Schadens ab. Vorsätzlich verursachte Schäden am Auto sind nur durch eine Vollkasko-Versicherung umfassend abgedeckt. Sie zahlt für Kratzer, beschädigtes Blech, Brandstiftung und andere Vandalismusschäden, nicht jedoch für zerstochene Reifen. Eine Teilkasko-Versicherung greift hingegen bei Glasschäden wie zerbrochenen Scheiben oder beschädigten Leuchtabdeckungen – unabhängig von der Schadenursache, also auch bei mutwilliger Beschädigung. Die Teilkasko springt auch ein, wenn fest mit dem Fahrzeug verbundene Teile wie Spiegel, Scheinwerfer oder Felgen abmontiert und gestohlen werden. Solche Teile sind oft relativ leicht zu entfernen und haben einen hohen Wiederverkaufswert auf dem Schwarzmarkt, was sie besonders attraktiv für Diebe macht. Wer lediglich eine Kfz-Haftpflicht-Versicherung hat, geht sowohl bei Vandalismus wie auch bei Diebstahl leider leer aus.

Kommt die Vollkasko-Versicherung für einen Vandalismusschaden auf, wird je nach Vertrag eine Selbstbeteiligung fällig. Ist kein Rabattschutz vereinbart, kann die Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse zudem über Jahre Mehrkosten verursachen. Tipp: Wer das Risiko von Vandalismusschäden an seinem Fahrzeug verringern will, sollte möglichst an gut beleuchteten und belebten Orten parken, idealerweise natürlich in einer verschließbaren Garage. Wichtig: Melden Sie Vandalismusschäden sowohl bei der Polizei als auch innerhalb einer Woche bei Ihrer Kfz-Versicherung – eine fristgerechte Meldung ist Voraussetzung für die Schadenregulierung.

(Quelle: Promakler Media (FT) / Kategorie: Versicherung / Bild: JensRother@istock)

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